Bundesbeiträge von Berufsprüfungen nach der eidg. Prüfung einfordern

Bundesbeiträge von Berufsprüfungen nach der eidg. Prüfung einfordern

13.6.2022  /  von Sven Hurni

Sie wollen 50% der Kurskosten nach Ihrer eidg. Prüfung beim Bund zurückfordern? Wir zeigen Ihnen in einer Schritt für Schritt Anleitung wie dies geht.

Was sind Bundesbeiträge für Kurse?

Der Bund unterstützt ausgewählte Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen mit 50 Prozent der anfallenden Kurskosten zur Vorbereitung der eidg. Prüfung. Die Bundesbeiträge können nach der eidg. Berufsprüfung (egal ob bestanden oder nicht bestanden) selbst online beim Bund angefordert werden. 

Folgende Kriterien müssen für eine Rückvergütung erfüllt sein
1. Sie haben einen vorbereitenden Kurs auf eine eidgenössische Prüfung absolviert.
Der gewählte Kurs muss im Jahr des Kursbeginns auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen, damit Sie Bundesbeiträge beantragen können. Prüfen Sie das vor dem Kursbesuch: www.meldeliste.ch.

2. Sie haben die Kursgebühren bezahlt.
Als Nachweis reichen Sie die auf Ihren Namen ausgestellte(n) Rechnung( en) und die Zahlungsbestätigung(en) der Kursanbieter ein. Wichtig: Bewahren Sie die Dokumente auf.

3. Sie haben die eidgenössische Prüfung absolviert.
Sie können die Bundesbeiträge erst beantragen, nachdem Sie die eidgenössische Prüfung absolviert haben. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Wichtig: Bewahren Sie die Prüfungsverfügung auf (ausgestellt durch die Prüfungsträgerschaft).

4. Sie wohnen in der Schweiz.
Sie müssen zum Zeitpunkt der eidgenössischen Prüfung Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Das Beitragsgesuch muss innerhalb von 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung eingereicht werden. Der vorbereitende Kurs darf nicht länger als 7 Jahre vor der eidgenössischen Prüfung begonnen haben.

Welche Kurse sind für die Rückvergütung berechtigt?

Bei der AzU sind folgende Kurse nach dem Besuch der eidg. Prüfung zur Rückvergütung von 50% der Kurskosten berechtigt.
  • MarKom / Basiskurs Marketing und Verkauf (Berufsnummer: 84348 | Kursnummer: 2936)
  • Marketingfachleute (Berufsnummer: 84348 | Kursnummer: 6773) 
  • Verkaufsfachleute (Berufsnummer: 84349 | Kursnummer: 6777)
  • Technische Kaufleute (TK) (Berufsnummer: 68149 | Kursnummer: 6775)

Wie kann ich die Kurskosten beim Bund zurückfordern?

Die Bundesbeiträge können nach der eidgenössischen Prüfung bequem online beantragt werden. Nachfolgend das Vorgehen.

1. Sie registrieren sich über das Onlineportal.
Nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung reichen Sie Ihr Beitragsgesuch über das Onlineportal des SBFI ein: www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege

2. Sie laden die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) hoch.
Die Kurs-Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) (SBFI-Bescheinigungen) haben Sie von Ihrem Kursanbieter erhalten.

3. Sie laden die Prüfungsverfügung hoch.
Die Prüfungsverfügung haben Sie von der Prüfungsträgerschaft erhalten.

4. Sie erhalten Ihren Bundesbeitrag.
Der Bund prüft Ihre Angaben. Entsprechen sie den Voraussetzungen, zahlt er Ihnen den Bundesbeitrag aus.

Welche Dokumente benötige ich für die Bundesbeiträge?

Sie benötigen folgende Dokumente um eine Rückvergütung beim Bund online beantragen zu können:
  • Kurs- / Ausbildungsrechnungen von der besuchten Schule
  • Zahlungsbestätigung (SBFI Bestätigung), welche Sie von der besuchten Schule erhalten
  • Prüfungsverfügung von dem Trägerverband der eidgenössischen Prüfung

Fazit zu den Bundesbeiträgen

  • Kurskosten von eidgenössische Prüfungen werden vom Bund nach Abschluss der Prüfung zu 50% Rückvergütet
  • Die Rückvergütung ist nicht vom Prüfungserfolg abhängig (50% können zurückgefordert werden, auch wenn man nicht bestanden hat)
  • Die Rückvergütung erfolgt im Online Portal vom Bund
  • Dank der Bundesunterstützungen ist Ihre Ausbildung finanziell attraktiv